Smiley ist out, Ampel ist in künftig soll nach dem Willen einer Arbeitsgruppe der Bundesländer ein rot, gelb und grün abgestuftes System statt des lächelnden Gesicht-Symbols den Umgang mit Lebensmitteln in der Gastronomie und andere verarbeitender Betriebe anzeigen und zwar für ganz Deutschland verbindlich.
Ganz gleich, ob ein lächelndes oder ein betrübt dreinschauendes Gesicht oder ein farbig abgestuftes Kontrollbarometer anzeigt, wie mit Vorgaben bei Lebensmitteln umgegangen wird: Die Hauptsache ist, dass das Kennzeichnungssystem seine Funktion erfüllt, informativ ist, transparent, leicht verständlich und für alle verbindlich, begrüßt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, dass die Diskussion um die Einführung einer aussagekräftigen Lebensmittelkennzeichnung wieder Fahrt aufnimmt.
Aus Sicht Müllers entscheidet die Berücksichtigung der folgenden fünf Kriterien maßgeblich den Erfolg der Kennzeichnung:
Die künftige Kennzeichnung muss leicht erkennbar sein, aber dennoch über ein eindeutig abgestuftes Anforderungsprofil von "erfüllt" über "teilweise erfüllt" bis "unzureichend erfüllt" verfügen.
Test, Vergabe und Zeitpunkt von Nachkontrollen liegen allein in der Hand der amtlichen Lebensmittelkontrollbehörden. Verstöße sind mit empfindlichen Strafen zu ahnden.
Die geplante Einführung muss für alle Betriebe gelten. Der Einzug einer Ampel in die Gastronomie kann indes nur ein erster Schritt sein: Nach Restaurants, Imbissbuden und Kantinen müssen nach und nach auch Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte und auf Wochenmärkte mit dem dreifarbigen Kennzeichnungssystem ausgestattet werden.
Die Kennzeichnung muss direkt ins Auge springen: Das rot-gelb-grüne Signal gehört an die Eingangstür und mit zur Speisekarte. Transparenz ist oberstes Gebot: Flankiert werden sollte die Kennzeichnung vor Ort mit einer parallel freigeschalteten Übersicht im Internet, sodass sich Verbraucher etwa vor der Wahl eines Restaurants oder eines Lebensmittelhändlers ein Bild über den Umgang eines Betriebs mit Lebensmitteln machen können.
Bei dieser Diskussion wird es wohl noch spannend werden. Eine einfache und leicht verständliche Kennzeichnung für Betriebe, die unmittelbar mit Lebensmitteln zu tun haben, scheint jedenfalls zunächst interessant. Von der Umsetzung der Ideen könnten Verbraucher durchaus profitieren. Was die Gastwirtschaft und Restaurants davon halten werden, ist jedoch fraglich.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)